08/04/2011 | 08:00 CEST | Mitteilungen der Sonova Gruppe
Stäfa (Schweiz), 08.04.2011 – Im Zusammenhang mit den Aktien- und Optionstransaktionen im Vorfeld der Gewinnwarnung vom 16. März 2011 hat die Staatsanwaltschaft Zürich erwartungsgemäss eine Untersuchung eröffnet. Sie hat deshalb auch Akten des Unternehmens einverlangt. Wie schon früher mitgeteilt, unterstützt der Verwaltungsrat von Sonova diese Untersuchung im Sinne einer vollständigen Aufklärung der Geschehnisse. Er hat deshalb der Staatsanwaltschaft seine volle Kooperation zugesichert.
Zu den fraglichen Transaktionen war es gekommen, weil durch den damaligen CEO und CFO keine interne Handelssperre verhängt worden war; beide haben inzwischen das Unternehmen verlassen. Die Staatsanwaltschaft untersucht nun, ob unter den Transaktionen auch solche sind, die im Wissen um die bevorstehende Gewinnwarnung erfolgten. Sonova hatte bereits vergangene Woche erklärt, dass sie eine solche Untersuchung unterstützen werde.
Bevor ihr die Ergebnisse vorliegen, wird Sonova sich nicht zum Inhalt der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft äussern.
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