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Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Sonova ist dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre – von grossen institutionellen Investoren bis hin zu Einzelanlegern – verpflichtet und informiert sie regelmässig über die Entwicklung ihres Unternehmens. Die eingetragenen Aktionäre werden regelmässig schriftlich über die Aktivitäten und Ergebnisse der Gruppe informiert und erhalten eine persönliche Einladung zu den Generalversammlungen. An der Generalversammlung haben die Aktionäre Gelegenheit, Fragen zur Entwicklung des Unternehmens und zu den Ereignissen im Berichtsjahr zu stellen.

Stimmrechtsbeschränkung

Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% der Aktien der Gesellschaft auf sich vereinigen (Art. 14 Abs. 2 der Statuten, unter diesem Link verfügbar). Verbundene Parteien gelten als eine Person. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Altaktionäre. Der Verwaltungsrat kann Ausnahmen aus guten Gründen ohne ein besonderes Quorum bewilligen.

Beschränkung der Stimmrechtsvertretung

Gemäss Art. 14 Abs. 4 der Statuten (unter diesem Link verfügbar), kann jeder Aktionär der mit stimmberechtigten Aktien im Aktienregister eingetragen ist sein Stimmrecht an der Generalversammlung durch eine Person oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter schriftlich vertreten lassen. Die Stimmen pro Aktionär dürfen nur von einer Person vertreten werden.