Mitwirkungsrechte der Aktionäre
Sonova folgt dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre, von großen Investmentgesellschaften bis hin zu Einzelanlegern. Die eingetragenen Aktionäre werden regelmäßig schriftlich über die Aktivitäten und Ergebnisse der Gruppe informiert und erhalten eine persönliche Einladung zu den Hauptversammlungen. Bei der Jahreshauptversammlung haben Aktionäre Gelegenheit, Fragen zur Entwicklung des Unternehmens und zu Ereignissen im Berichtsjahr zu stellen.
Stimmrechtsbeschränkungen
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% der Gesamtanzahl der im Handelsregister eingetragenen Aktien auf sich vereinigen (Art. 14 Abs. 2 der Statuten, unter diesem Link verfügbar). Verbundene Parteien gelten als eine Person. Diese Beschränkungen gelten nicht für die Altaktionäre. Der Verwaltungsrat kann andere Ausnahmen aus guten Gründen ohne ein besonderes Quorum bewilligen.
Satzungsregeln für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Gemäß Art. 14 Abs. 4 der Statuten kann jeder Aktionär, der mit Stimmberechtigung im Aktienregister eingetragen ist, seine Aktie durch eine durch ihn schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht zwingend ein Aktionär sein muss, oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Sämtliche Aktien eines Aktionärs können nur von einer einzigen Person vertreten werden.
Die Statuten finden Sie hier.