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15/08/2007 | 08:00 CEST | Mitteilungen der Sonova Gruppe

Sonova bricht ReSound Übernahme ab

Sonova beendet das Vorhaben, die ReSound Gruppe zu übernehmen und kündet ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 10% des Aktienkapitals über die nächsten drei Jahre an

Gemäss den Bestimmungen des Aktienkaufvertrags zwischen Sonova und GN Store Nord A/S kann jede Partei die Transaktion abbrechen, sofern bis zum 15. August 2007 die Bedingungen für den Zusammenschluss (einschliesslich Zustimmung der zuständigen Wettbewerbsbehörden) nicht erfüllt sind.

 

Das Deutsche Bundeskartellamt (BKartA) hat Sonova am 11. April 2007 den Vollzug der Akquisition der ReSound Gruppe weltweit untersagt. Sonova akzeptierte die Untersagung des Bundeskartellamtes nicht und hatte beim zuständigen Gericht, dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Beschwerde eingereicht.

 

Am 8. August 2007 hat das OLG Düsseldorf bestätigt, dass es nicht zum Erlass vorsorglicher Massnahmen im Fall von Zusammenschlussverboten ermächtigt sei. Nachdem das Beschwerdeverfahren vor den deutschen Gerichten in der Hauptsache Monate oder gar Jahre dauern kann, hat sich Sonova entschieden, die Transaktion zu beenden. Der Vertrag zwischen Sonova und GN Store Nord A/S sieht für den Fall der Beendigung keinerlei Zahlungsverpflichtungen der Parteien vor.

 

Der Verwaltungsrat der Sonova Holding AG hat nun ein Aktienrückkaufprogramm im Umfang von bis zu 10% des Aktienkapitals über die nächsten drei Jahre beschlossen. Das Programm erlaubt es Sonova, die nicht-betriebsnotwendige Liquidität und die zukünftigen Free Cash Flows an die Aktionäre zurückzuführen. Gleichzeitig bewahrt sich Sonova dank der äusserst soliden Finanzposition die finanzielle Flexibilität für die weitere interne und externe Expansion ihrer Geschäftsfelder.