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07/05/2010 | 08:00 CEST | Mitteilungen der Sonova Gruppe

Sonova begrüsst Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofes

Das Urteil, in dem der Bundesgerichtshof die Untersagung der Übernahme der GN ReSound aufhebt, ist eine Bestätigung für einen funktionierenden freien Wettbewerb in der  Hörgerätebranche.

„Ich bin sehr erfreut über den Entscheid des Bundesgerichtshofes, der deutlich bestätigt, dass der intensive Wettbewerb in der Hörgeräteindustrie über die innovativsten Produkte und das beste Preis-Leistungsangebot geführt wird.“ sagte Valentin Chapero, CEO der Sonova Gruppe. „Dieser Wettbewerb unter den Herstellern um den Hörakustiker belebt das Geschäft. Nur so konnte Sonova sich in den vergangenen Jahren als führender Hersteller für Hörsysteme etablieren.“, so Chapero.

 

Sonova nahm nach der im Jahre 2007 untersagten Übernahme der ReSound Gruppe als Nebenkläger im von ReSound geführten Einspruchsverfahren am Deutschen Bundesgerichtshof teil. Dieser hat nun am 20. April 2010 das Urteil des Deutschen Bundeskartellamtes und des Oberlandesgerichtes Düsseldorf aufgehoben, welche 2007 die geplante Übernahme aus kartellrechtlichen Bedenken untersagt hatten.

 

Sonova wird keine Schadensersatzansprüche gegen im Verfahren involvierte Parteien geltend machen.