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05/10/2012 | 07:30 CEST | Company announcement

Sonova erzielt aussergerichtlichen Vergleich mit Investoren

Stäfa (Schweiz), 05.10.2012 – Die Sonova Holding AG gibt heute einen aussergerichtlichen Vergleich mit den durch Deminor vertretenen Investoren bekannt. Gegenstand des Vergleichs sind die im Zusammenhang mit der Gewinnwarnung vom 16. März 2011 geltend gemachten Ansprüche. Gemäss der Vereinbarung bezahlt Sonova, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und zur vergleichsweisen Erledigung sämtlicher Ansprüche, einen Betrag von CHF 2,6 Mio.

Die Sonova Holding AG informierte im März dieses Jahres, dass sie Zahlungsbefehle diverser Investoren im Betrag von insgesamt rund CHF 26 Mio. erhalten hatte. Die Investoren wurden bei der Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der verspäteten Gewinnwarnung vom März 2011 durch die belgische Deminor SCRL / CVBA vertreten. Am 10. Juli 2012 publizierte die Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange ihren Entscheid, gemäss welchem die Gewinnwarnung bereits am 4. März 2011 hätte veröffentlicht werden sollen. Die Parteien haben nun auf Basis der Zahlung eines Betrages von CHF 2,6 Mio. einen aussergerichtlichen Vergleich abgeschlossen.

 

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