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21/10/2013 | 07:30 CEST | Mitteilungen der Sonova Gruppe

Advanced Bionics erzielt Vergleich für die Mehrheit der aktuell bekannten Produktehaftpflicht-Ansprüche

Stäfa (Schweiz), 21. Oktober 2013 – Sonova Holding AG gibt bekannt, dass ihre US-amerikanische Tochtergesellschaft Advanced Bionics LLC hinsichtlich der Produktehaftpflicht-Ansprüche bezüglich Fehlfunktionen von Cochlea-Implantaten aussergerichtliche Einigungserklärungen unterzeichnet hat. Die Einigungen decken die Mehrheit der zur Zeit gerichtlich und aussergerichtlich geltend gemachten Fälle ab, inklusive dem Fall Sadler gegen Advanced Bionics. Die Vereinbarungen bewegen sich im Rahmen der unternehmensseitig getroffenen Annahmen für die Rückstellung für Produktehaftungen.

Die Vergleichsvereinbarungen umfassen die Mehrheit der aktuell bekannten Ansprüche, die im Zusammenhang mit "Vendor B"* gegen Advanced Bionics geltend gemacht wurden. Die aussergerichtlichen Einigungen umfassen sämtliche, durch zwei US-amerikanische Kanzleien vertretenen Fälle gegen Advanced Bionics. Die Einigungen umfassen auch Fälle von minderjährigen Patienten, die noch der endgültigen gerichtlichen Genehmigung bedürfen, einschliesslich des Falles Sadler gegen Advanced Bionics, welcher kürzlich von einem Geschworenengericht des Kentucky Western District Court erstinstanzlich entschieden wurde. Advanced Bionics hatte gegen das Urteil einen Antrag auf Abänderung des Urteils bzw. auf ein neues Verfahren gestellt und sich damit auch die Berufung vorbehalten. Die Parteien haben über die Einzelheiten der Vereinbarungen Stillschweigen vereinbart. Die vereinbarten Bedingungen sind in Übereinstimmung mit den unternehmensseitig getroffenen Annahmen, auf denen die Rückstellungen für aktuelle und künftige Ansprüche dieser Art basieren. Sonova wird wo erforderlich auch weiterhin über alle relevanten Entwicklungen informieren.

 

* Diese Ansprüche werden von Cochlea Implantat Trägern geltend gemacht, bei deren Implantat im Zusammenhang mit der sogenannten "Durchführungseinheit" Probleme auftauchten. Diese Komponente stammte von einem von zwei Zulieferern (Astro Seal auch "Vendor B" genannt) und wird seit Anfang 2006 von Advanced Bionics nicht mehr verwendet.

 

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