Sonova
Navigationslinks überspringen
Über Sonova
Investoren
Medien
Unser Engagement
Suche & Direkt-Einstieg
Sonova erzielt Einigung mit dem Deutschen Bundeskartellamt 
15.10.2009
 

Sonova erzielt Einigung mit dem Deutschen Bundeskartellamt bei Vorwürfen gegen die Phonak GmbH Deutschland

 

Phonak GmbH, der deutschen Tochtergesellschaft der schweizerischen Sonova Holding AG, ist heute ein Bussgeldbescheid des Deutschen Bundeskartellamtes nach Ermittlungen zugestellt worden, welche das Amt im Rahmen einer Untersuchung des deutschen Hörgerätemarktes durchgeführt hat. Trotz der erhobenen Vorwürfe konnte sich Sonova mit dem Deutschen Bundeskartellamt einigen und sieht von weiteren Rechtsmitteln in diesem Falle ab.

Das Bundeskartellamt wirft der Phonak GmbH einen Verstoss gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Phonak bestreitet jegliche systematische Beeinflussung der Endverkaufspreise von Hörgeräteakustikern, wird aber nach der heutigen Einigung mit dem Bundeskartellamt von weiteren rechtlichen Schritten gegen den Entscheid absehen. Die Höhe des Bussgeldes beläuft sich auf EUR 4,2 Mio. und hat damit keinen Einfluss auf die Gewinnaussichten der Sonova Holding AG für das laufende Geschäftsjahr.

 
Impressum  Disclaimer  Seite drucken  Zu Favoriten hinzufügen
Copyright © 2007 Sonova Alle Rechte vorbehalten. Lesen Sie bitte unsere Rechtsinformationen.
Zuletzt bearbeitet: 15.10.2009
Copyright © 2007 Sonova Alle Rechte vorbehalten. Lesen Sie bitte unsere Rechtsinformationen.
Zuletzt bearbeitet: 15.10.2009