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Mitwirkungsrechte der Aktionäre 

Sonova ist dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre – von grossen institutionellen Investoren bis hin zu Einzelanlegern – verpflichtet und informiert sie regelmässig über die Entwicklung ihres Unternehmens. Die knapp 15'000 eingetragenen Aktionäre werden regelmässig schriftlich über die Aktivitäten und Ergebnisse der Gruppe informiert und erhalten eine persönliche Einladung zu den Generalversammlungen. An der Generalversammlung haben die Aktionäre Gelegenheit, Fragen zur Entwicklung des Unternehmens und zu den Ereignissen im Berichtsjahr zu stellen.

 

Stimmrechtsbeschränkung
Um als Aktionär mit vollen Rechten anerkannt zu werden, muss der Erwerber von Aktien einen schriftlichen Antrag auf Eintragung ins Aktienregister stellen. Die Eintragung im Aktienregister als stimmberechtigter Aktionär ist auf 5% des Aktienkapitals beschränkt (Art. 6 Abs. 2 der Statuten). Verbundene Parteien gelten als eine Person. Zur Aufhebung dieser Bestimmung genügt ein Beschluss der Generalversammlung, dem die absolute Mehrheit der vertretenen Stimmen zustimmt.

 

Beschränkung der Stimmrechtsvertretung
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% der Aktien der Gesellschaft auf sich vereinigen (Art. 12 Abs. 2 der Statuten).

 

Diese Beschränkungen gelten nicht für die Altaktionäre.

 

 

 
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Copyright © 2007 Sonova Alle Rechte vorbehalten. Lesen Sie bitte unsere Rechtsinformationen.
Zuletzt bearbeitet: 09.04.2009
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